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Zahnersatz-kostenlos - Informationen

Seit 2005 werden Regelleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen durch einen befundorientierten Festzuschuss bezuschusst. Zusätzlich erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Bonus, wenn Sie die vorgesehenen zahnärztlichen Kontrolltermine einhalten und in Ihr Bonusheft eintragen lassen. Für Patienten mit geringerem Einkommen gilt die sogenannte Härtefallregelung. Diese Patienten erhalten den doppelten Festzuschuss.

Damit eine kostenlose Zahnersatzbehandlung möglich wird, ist die Voraussetzung, dass Ihr behandelnder Zahnarzt und das Dentallabor, welches Ihren Zahnersatz anfertigt, kostengünstige Regelversorgungen (ohne Privatleistungen - oder Mehrkostenvereinbarungen) berechnen.

Durch die günstige Preisgestaltung von Zahnersatz Müller wird das sehr oft möglich.

Beispiel: Sie benötigen eine Brücke im Oberkiefer (3 Zähne)
17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27

Patienten, die Inhaber der *ZahnersatzCard-Müller sind, erhalten zusätzlich 10% Nachlass auf die zahntechnischen Laborkosten.

Die *ZahnersatzCard-Müller beinhaltet neben der gesetzlich vorgeschriebenen 2-jährigen Gewährleistung für zahntechnische Arbeiten, eine 3-jährige Anschlussgarantie auf alle Leistungen von Zahnersatz Müller.

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Unser Team steht Ihnen telefonisch von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr zur Verfügung.

Telefon: 0 21 02 / 100 49 80
Fax:       0 21 02 / 100 49 815

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Anschrift:
Zahnersatz Müller e.K.
Mülheimer Straße 49
40878 Ratingen